Wie sicher ist mein Geld bei meiner Bank?
Die Sicherheit meines Geldes hängt grundsätzlich davon ab, welchen Institut ich mein Vertrauen geschenkt habe. Egal ob es sich um Altersvorsorge, Sparanlagen, oder Kreditvergleiche handelt. Hier eine kleine Auflistung über die Sicherungseinrichtungen der Bankenlandschaft:
1. Sparkassen
Alle Sparkassen sind einem Sicherungssystem angeschlossen, zu dem auch alle Landesbanken sowie Landesbausparkassen gehören (Sparkassen Finanzgruppe). Der Sparkassenstützungsfonds stellt einen Schutz der Sparkassen vor Illiquidität und Insolvenz dar. Bei Schieflage eines Institutes erhalten alle Gläubiger ihre Einlagen zurück.
2. Genossenschaftsbanken (Volksbanken etc.)
Grundsätzlich ist der Institutsschutz vergleichbar mit dem der Sparkassen. Die Genossenschaftsbanken sind den Sicherungseinrichtungen des BVR angeschlossen, dessen Aufgabe es ist Fehlentwicklungen bei den angeschlossenen Banken abzuwenden. Die Sicherung besteht aus zwei Komponenten und zwar dem Garantiefonds (dort werden von den Banken entsprechende Beiträge geleistet) und dem Garantieverbund. Im Bedarfsfall tritt die Sicherungseinrichtung dann mit entsprechenden Maßnahmen ein (zum Beispiel Sanierungsmaßnahmen, Garantien etc.). Zusätzlich zu dem besteht noch eine gewisse Nachschusspflicht der Genossenschaftsmitglieder, die in aller Regel aber nicht in Anspruch genommen wird.
3. Privatbanken
Die meisten Privatbanken (z. B. Deutsche Bank, Commerzbank etc.) sind dem Einlagensicherungsfonds angeschlossen, wo von den entsprechenden Banken Beiträge geleistet werden. Dieser Fonds entschädigt nur Gläubiger (sonstige Gläubiger z. B. Inhaberschuldverschreibungen werden nicht entschädigt) und zwar in Höhe von 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank (das heißt das in der Regel Einlagen in Höhe von mehreren Millionen abgesichert sind, wobei Sie genauere Informationen bei Ihrem Kreditinstitut erhalten).
Banken, die nicht dem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind, sind zur gesetzlichen Einlagensicherung (Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH) verpflichtet. Diese bietet allerdings nur einen Schutz in Höhe von 90% der Einlagen und ist begrenzt auf maximal 20000€ pro Anleger.
Weitere nützliche Erklärungen für Fachbegriffe rund um das Thema Wirtschaft finden Sie in unserer Sparte Fachwissen für Finanzen.

