Bedingte Kapitalerhöhung
Bei der bedingten Kapitalerhöhung erfolgt diese nur unter der Bedingung, dass Dritte zu bestimmten Gelegenheiten von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einer Wandelschuldverschreibung, einer Optionsanleihe oder bei sogenannten Belegschaftsaktien.

