Genehmigtes Kapital

Hiermit wird dem Vorstand für den Zeitraum von fünf Jahren durch die Hauptversammlung das Recht eingeräumt, Kapitalerhöhungen zeitnah (ohne erneute Beschlussfassung durch die Hauptversammlung) durchzuführen, so dass der Vorstand relativ schnell auf eventuellen Liquiditätsbedarf des Unternehmens reagieren kann. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Ermächtigung vorhanden ist, nicht überschreiten.

Weitere wichtige Fachbegriffe:
Abgeltungssteuer 2009
Asset Backed Securities (ABS)
Aval - eine Form von Kreditleihen
Bank Identifier Code (BIC)
Bedingte Kapitalerhöhung
Berechnung Cash Flow Verhältnis
Bewertung Derivate
Businessplan
Commercial Paper
Devisenkurs
EBIT (Gewinn vor Zinsen und Steuern)
Electronic Commerce (E-Commerce)
Factoring
Financial Convenants
Fortfaitierung
Giropay
Hermesdeckung
IBAN Nummer
Kapitalerhöhung
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Kapitalerhöhung gegen Einlagen
Kurs-Gewinn-Verhältnis
Mezzanine Kapital
Net Working Capital
Personenversicherung
Private Equity Fonds
Rating
Return on Investment
Sachversicherung
Schuldscheindarlehen
Unternehmensanleihen
Venture Capital