Gerade wenn das eigene Haus oder die Eigentumswohnung neu bezogen wird, sind unzählige Dinge zu beachten, unter anderem auch die Frage nach dem passenden und vor allem preisgünstigsten Stromanbieter. Beispielsweise wird gerade beim Bau eines Hauses während der Bauphase der Strom vom örtlichen Stromanbieter geliefert und zwar zu einem sogenannten Baustromtarif. Ob dieser Anbieter jedoch für die Zukunft auch der günstigste ist, sei zunächst mal dahingestellt. Jeder Eigenheimbesitzer sollte Stromtarife vergleichen, um den günstigsten Tarif zu ermitteln.
Aber nicht nur die Strom- oder Gaspreise gilt es zu vergleichen. Schon in der Bau- oder Kaufphase sollte der Bau- bzw. Hausherr, egal ob Wohnung oder Haus, bei der Baufinanzierung großes Augenmerk auf einen Zinsvergleich richten. Denn gerade die Baufinanzierungszinsen begleiten ihn über einen sehr langen Zeitraum. Eine auf 10 Jahre festgeschriebene Baufinanzierung bedeutet, neben der zweifellos wichtigen Zinssicherheit für diesen Zeitraum, dass dennoch eben auch Zinsen zu bezahlen sind. Und da spielt es schon eine wichtige Rolle, dass der Zinssatz entsprechend verhandelt wird. Der Gang zur Hausbank kann zwar auch zum Ziel führen, jedoch ist ein Online-Zinsvergleich immer zu empfehlen, denn gerade die Internetanbieter sind in Bezug auf ein günstiges Zinsniveau, sehr oft die bessere Wahl.
Ebenso können gerade bei der Baufinanzierung die Finanzierungsnebenkosten ein Kostentreiber werden. Bearbeitungsgebühren bei Vertragsabschluss sind bei einem Anschaffungsdarlehen oder einem Sofortkredit zumeist nicht zu vermeiden, bei der Baufinanzierung jedoch durchaus unüblich. Deshalb sollte grundsätzlich für jeden Zinsvergleich immer der effektive Jahreszins nach PAngV als Vergleichsgröße herangezogen werden. Hier lässt sich dann sofort und sicher sagen, welcher Anbieter tatsächlich der günstigste ist.
Auch das in der Vergangenheit nahezu grundsätzlich übliche Disagio (Zinsen werden einmalig prozentual im Voraus bezahlt um somit den Zinssatz zu reduzieren) ist nicht mehr zeitgemäß. Zum einen kann sich ein Disagio wegen der schon längst geänderten Steuergesetzgebung (früher konnte das Disagio bei Finanzierungsabschluss steuerlich geltend gemacht werden) nicht mehr positiv auswirken und hat somit nur noch den Charakter der Augenwischerei. So sieht nämlich der Nominalzins (neue Formulierung – gebundener Sollzinssatz) lediglich besser aus. Preisbereinigt ist der effektive Zinssatz aber nicht günstiger. Lediglich im gewerblichen Bereich und bei Vermietung und Verpachtung kann das Disagio noch abgesetzt werden. Also auch hier Augen auf und immer den Effektiv-Zins als Maßstab für die Zinshöhe wählen!

