Finanzierung durch den Investitionskredit
Im Gegensatz zum Betriebsmittelkredit ist der Investitionskredit von der Laufzeit her gesehen eher längerfristiger Natur. Er dient der Finanzierung eines Wirtschaftgutes und sollte sich laufzeittechnisch nach der goldenen Bilanzregel richten. Die goldene Bilanzregel besagt, dass die Laufzeit der Finanzierung der erwarteten Nutzungsdauer des Finanzierungsobjektes entsprechen sollte. Als Sicherheit für den Kredit wird von den Kreditinstituten in der Regel das zu finanzierende Gut hereingenommen. Die Rückzahlung kann dabei unter verschiedenen Bedingungen erfolgen. Denkbar ist die Rückzahlung mit gleich bleibenden Raten (Annuitätendarlehen), mit sinkenden Ratenzahlungen (Tilgungsdarlehen) oder zum Ende der Laufzeit in einer Summe (endfälliges Darlehen). Beim endfälligen Darlehen wird dann gleichzeitig eine Lebensversicherung oder ein Bausparkonto angespart und die Tilgung erfolgt dann später über die Auszahlung der entsprechenden Ansparvariante. Der Zinssatz des Kredites orientiert sich an der Bonität des Kreditnehmers, den gestellten Sicherheiten und der Laufzeit des Kredites. Der Kreditnehmer hat in der Regel die Wahlmöglichkeit zwischen einer Zinsfestschreibung oder einem variablen Zinssatz.

