Kapitalerhöhung gegen Einlagen
Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen (oder auch ordentliche Kapitalerhöhung genannt) ist die häufigste Form der Kapitalerhöhung. Durch Ausgabe „neuer“ Aktien verschafft sich die Aktiengesellschaft neues Kapital, dass dann beispielsweise für anstehende Investitionen genutzt werden kann. Um eine Kapitalerhöhung durchführen zu können, bedarf es einer qualifizierten Mehrheit in der Hauptversammlung, das heißt drei Viertel des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapital müssen zustimmen.

