KFW-Foerderung

Kredite der ING-DiBa

Das KfW – Darlehen bei Existenzgründung

Das KfW – Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet oft „bis drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftsfähigkeit Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland zu günstigen Konditionen an.’’
Vorraussetzung für die Aufnahme der KfW-Förderung ist der Hauptwohnsitz im Inland, sowie die fachlichen aber auch kaufmännischen Qualifikationen des Gründers für sein Unternehmen, ebenso wie ,,eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit (mindestens 10% Gesellschaftsanteil und Geschäftsführungsbefugnis).’’
Interessant ist, dass Gebäude-, Grundstückskosten, sowie Einrichtungsgegenstände und die Geschäftsausstattung finanziert werden. Nachteil dieser Finanzierungsmöglichkeit ist, dass die in den ersten drei Jahren bereits gemachten Verbindlichkeiten nicht umgeschuldet werden können. Bei dem KfW-Darlehen handelt es sich um eine 100%-Finanzierung die maximal 50.000€ betragen darf. Weitere Vorteile der Förderung findet man in der Laufzeit. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren kann der Gründer in schwierigen Zeiten von einer Tilgungsbefreiung von 2 Jahren gebrauch nehmen, bei fünfjähriger Laufzeit von einem Jahr. Dies ermöglicht dem den Mitgliedern bei Anlaufschwierigkeiten die zusätzliche Belastung der Ratenzahlung neben den normalen Ausgaben entgegenzuwirken und in guten Zeiten die Fortzahlung zu aktivieren. Wie auch die Bankenfinanzierungen wird das in anspruchgenommene Kapital hier zu 100% ausgezahlt. Eine vorzeitige Rücktilgung, sowie sonder Tilgungen sind wie bei Privatkredite jederzeit möglich.
Der Punkt der Sicherheitshinterlegung ist hier nicht definiert. Dieser wird meist von der Hausbank ausgemacht. Während man bei normalen Bankenkrediten eine direkte Kreditentscheidung erhält, muss man auf die Zusage des KfW-Darlehens 4 – 6 Wochen warten.

23. April 2009
werbebanner