Personengesellschaften

Personengesellschaften

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder auch BGB-Gesellschaft genannt) entspricht weites gehend einer Einzelunternehmung bei den Personengesellschaften. Der Unterschied zur Einzelunternehmung ist, dass die GbR von mindestens 2 Gesellschaftern gegründet werden muss. Jeder Gesellschafter hat den gleichen Kompetenzspielraum und das Unternehmen wird gemeinsam geleitet. Die Gesellschafter haften sowohl mit Ihrem Geschäftsvermögen als auch mit ihrem Privatvermögen. Die Gewinne bzw. Verluste der Gesellschafter werden in der Regel nach Köpfen verteilt. Mindestkapital ist zur Gründung der GbR nicht notwendig.

Die OHG entspricht weites gehend der GbR, denn es wird kein Mindestkapital benötigt und die Unternehmung wird von mindestens 2 Gesellschaftern gegründet. Die jeweiligen Gesellschafter haben den gleichen Kompetenzspielraum und leiten das Unternehmen gemeinsam. Die Gesellschafter haften ebenfalls mit Ihren Geschäfts- und Privatvermögen. Diese Rechtsform wird in das Handelsregister eingetragen. Laut § 121 HGB  ist die Gewinnverteilung folgendermaßen geregelt: Verzinsung der Kapitaleinlage zu 4%, der Rest wird nach  Köpfen aufgeteilt. Der Verlust wird zu gleichen Teilen getragen.
Die Gewinnverteilung kann aber auch per Gesellschaftervertrag geregelt werden.

Die KG wird von mindestem einem Komplementär und einem Kommanditist gegründet. Die beiden Gründer unterscheiden sich in der Haftung. Der Komplementär haftet mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen, der Kommanditist nur mit seiner Kapitaleinlage. Das bedeutet im gleichen Zuge, dass der Komplementär das Unternehmen leitet. Laut § 167-169 HGB wird der Gewinn folgendermaßen verteilt: Verzinsung der Kapitaleinlage zu 4% und der Rest im angemessenem Verhältnis. Der Verlust ist ebenfalls im angemessenen Verhältnis zu verteilen. Mindestkapital ist zur Gründung der KG nicht notwendig.

22. April 2009

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