Riester Rente
Warum brauche ich eine Riester Rente?
Wer träumt nicht davon Tag für Tag machen zu können, was einen Einem gerade in den Sinn kommt. Als Rentner wird dieser Traum war. Nur muss man im Rentenalter aufpassen, dass dieser Traum nicht wie eine Seifenblase zerplatzt und zum Alptraum wird. Denn ohne eine ausreichende Altersvorsorge wird das Rentnerdasein ein Kampf um die Existenz.
Riester-Rente Vergleich
Wie funktioniert die Förderung?
Die ZFA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) überweist die Zulagen direkt auf den eigens für die Riester Rente abgeschlossenen Vertrag. Die genaue Förderung ist dabei von der persönlichen Situation abhängig.
Familien mit Kindern werden besonders gefördert. Ab 2008 wird ein Betrag von 4% des Bruttovorjahreseinkommens, maximal 2100€, staatlich bezuschusst.
Aktuelle Beispielberechnung
Wie hoch sind die Zulagen vom Staat?
Die Grundzulage beträgt 154€. Für Kinder die vor dem 01.01.08 geboren sind und noch kindergeldberechtigt sind gibt es 185€. Ein zusätzliches Bonbon bietet die Riesterrente für Kinder dir nach dem 01.01.08 geboren sind, da beträgt die Zulage sage und schreibe 300€ jährlich.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Höhe der persönlichen Förderung vom Familienstand, der Zahl der Kinder, dem Einkommen und der Höhe des Beitrages ab.
Dabei sollte man noch Folgendes beachten:
Die Grundzulage steht jedem Ehegatten getrennt zu unter der Voraussetzung, dass die jeweilige Person zum begünstigten Personenkreis gehört. Die Kinderzulage erhält der Ehepartner, der auch Anspruch auf das Kindergeld hat (bei Zusammenveranlagung die Mutter). Sofern man die Zulage einmal über das Versicherungsunternehmen beantragt hat, werden die Zulagen danach Jahr für Jahr automatisch beantragt und gutgeschrieben. Veränderungen der persönlichen Verhältnisse (z.B. Änderung des Einkommens) sollten dem Versicherungsunternehmen umgehend mitgeteilt werden.
Welche Leistungen und Vorteile bietet die Riesterrente?
a) attraktive staatliche Förderung
b) das eingezahlte Kapital ist „Hartz IV sicher“, das heißt bei Arbeitslosigkeit findet keine Anrechnung auf die monatlichen Bezüge statt
c) für jedes Kind gibt es extra Zulage
d) steuerlich kann man die monatlichen Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzuges geltend machen
e) Kapitalentnahme ist möglich für Kapitalbedarf für eine selbstgenutzte Immobilie
f) Rentenbeginn ist je nach Bedingung flexibel wählbar zwischen dem 60. und dem 70. Lebensjahr
g) Neben der monatlichen, lebenslangen Rente ist auch eine einmalige Teilkapitalauszahlung bis zu 30% des Vertragsguthabens möglich
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