SEPA- Der Rechtrahmen für europäischen Zahlungsverkehr
Sepa stellt einen Rechtrahmen für den europäischen Zahlungsverkehr dar, der am 01.12.2005 von der Europäischen Kommission verabschiedet worden ist. Grundsätzlich soll durch Sepa die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Wirtschaftsraumes durch Standardisierung des Massenzahlungsverkehrs gesteigert werden. Ziel ist es zudem grenzüberschreitende Zahlungen (egal ob Debitkarte, Kreditkarte, Überweisung, Lastschrift etc.) so günstig, sicher und einfach zu gestalten wie es bei Zahlungen im Inlandszahlungsverkehr der Fall ist. Durch die Einführung von Sepa werden die Leistungen und Konditionen der Banken (EU) besser vergleichbar und bedingt durch die einheitlichen Rahmenbedingungen wird der europäische Zahlungsverkehr transparenter.

