Steuerreform für Unternehmen (bereits 2008 gestartet)
In erster Linie hat sich beider Unternehmenssteuerreform 2008 der Körperschaftssteuersatz von 25% auf 15% ermäßigt. Allerdings wird der steuerreduzierende Effekt durch die Abschaffung der degressiven Abschreibung und einer deutlichen Verschärfung der GWG-Regelung (geringfügige Wirtschaftsgüter) abgemildert. Des weiteren wurde die Gewerbesteuermesszahl von 5% auf 3,5% gesenkt, wobei auch hier eine Art Neutralisierung stattfindet, da die Definition der Hinzurechnungen von Mieten, Leasingraten und Zinsen neu gestaltet wird. Die Gewerbesteuerreform sieht nämlich, dass 25% aller gezahlten Zinsen, Mieten und Leasingraten (bei einem Freibetrag von 100000€) zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen werden. Gleichzeitig wird die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe anerkannt. Als weiteres Novum ist die Abgeltungssteuer bei der Unternehmenssteuerreform 2008 zu nennen, durch die alle Kapitalerträge mit 25% besteuert werden (das Halbeinkünfteverfahren fällt unter anderem weg). Das bedeutet, dass Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften erst mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf Gesellschaftsseite besteuert wird und die dann ausgeschütteten Beträge dann noch mal der persönlichen Steuerpflicht des Gesellschafters unterworfen ist. Anders sieht der Fall bei der Besteuerung von Personengesellschaften aus: Hier wird die Einkommenssteuer von 28,25% auf thesaurierte (nicht ausgeschüttete) Gewinne veranschlagt (deutliche Reduzierung), da vorher bis 45%, abhängig vom persönlichen Steuersatz, vom Fiskus vereinnahmt werden konnten. Ausschüttungen werden wie bei Kapitalgesellschaften zusätzlich mit einer Abgeltungssteuer von 25% abgerechnet.

