Versicherungsvertragsgesetz

Änderungen beim Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Was ist Inhalt des Versicherungsvertragsgesetzes?

In diesem Gesetz geht es in erster Linie um den Schutz des Verbrauchers. Das alte Gesetz  wurde vom Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen angepasst  und verbessert. Trotz dieser ständigen Aktualisierungen sah man sich von staatlicher Seite dazu gezwungen, das Gesetz mit Wirkung per 01.01.2008  gründlich zu modifizieren. Das stark überarbeitete Gesetz soll jetzt für mehr Transparenz, klare Regeln und vor allem für die Stärkung der Rechtsposition des Versicherten (oder Versicherungsnehmer) sorgen. Die tiefgreifenden Veränderungen ziehen für die Versicherer eine gründliche Überarbeitung der bisherigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach sich. Neben dieser Folge sind die Versicherer noch stärker an Beratung-, Dokumentation- und Informationspflichten gebunden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Versicherungsvertragsgesetz das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherten regelt.

Welche Änderungen ergeben sich durch das neue Gesetz?

a) alle Versicherungen betreffend:
Laut neuer Gesetzgebung müssen die Versicherungsbedingungen vor Unterschrift ausgehändigt werden und es gibt neue Informationspflichten zu den Versicherungen. Bei gefragten Gefahrenumständen trägt der Versicherer das Risiko einer nicht gestellten Frage.

b) Kompositversicherungen (z.B. Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung etc.) betreffend:

Die maximale Laufzeit wird von fünf Jahren auf drei Jahre verkürzt, mit der Konsequenz das Verträge aus 2008 mit fünf Jahren Laufzeit schon in 2011 kündbar sind. Wird der Beitrag erhöht so führt diese Änderung zu einem 1-monatgen Kündigungsrecht.

c) Renten-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen betreffend:
Die Gesundheitsfragen sollten detaillierter werden und es gibt von Beginn der Versicherung einen Mindestrückkaufswert. Darüber hinaus muss die Verteilung der Abschlusskosten und die Verwaltungs- und Abschlusskosten in € angegeben werden. Die Versicherung muss dem Vertragspartner jährlich den Vertragsstand mitteilen.

Mit einer der wichtigsten Änderungen ist seit dem 01.01.2008, dass jeder der eine Versicherung abschließt, vor der Unterschrift des Antrages alle Unterlagen (allen voran die Versicherungsbedingungen) von der Versicherung erhalten muss. Hierbei ergibt sich die Option für den Versicherten durch eine Verzichterklärung auf die Unterlagen (wie Bedingungen, Produktinformationen, Modellrechnung etc.) zu verzichten. Dieser Verzicht muss schriftlich fixiert und vom Versicherten unterschrieben werden. Von der Option des Verzichtes ist aus Sicht des Versicherten dringend abzuraten.

Weitere interessante Informationen: Pflegeversicherung, Fondsgebundene Rentenversicherung, Riester Rente, Versicherungen im Vergleich und Abgeltungssteuer.

23. April 2009
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